Auf der BDK Dezember 2020 wurde das Vielfaltsstatut als Teil der Satzung des Bundesverbands von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen. Ziel des Statuts ist, die gesellschaftliche Vielfalt in der Partei zu verankern und Sorge dafür zu tragen, dass alle Menschen – auch bisher benachteiligte Gruppen – gleichberechtigt in der Parteiarbeit beteiligt und repräsentiert sind. Der Diversitätsrat sorgt als beratendes und beschließendes Gremium für die Einhaltung und Durchführung des Vielfaltsstatuts und tagt mindestens 2 x pro Jahr. Vertreten sind viele Gruppierungen der Partei sowie Vertreter*innen von Bund und Ländern, aber auch die verschiedenen Lebensalter.
Migranten
Von Anny Knapp und Marion Kremla für Asylkoordination Österreich. Der ganze Bericht unter http://archiv.asyl.at/projekte/endbericht_ecre.pdf 5. GOOD PRACTICE – MODELLE ZUR AUFNAHME UND INTEGRATION ÄLTERER FLÜCHTLINGE UND MIGRANTEN 5.1 EINLEITUNG Es wurden…
Es kommen zwar überwiegend jüngere Menschen nach Deutschland, aber in einigen Fällen wird die Familien nachgeholt wurden oder es machen sich gleich alle gemeinsam auf die gefährliche Reise, notfalls wurden Oma und Opa…