Sexuelle Vielfalt im Alter

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Die Viel­falt der Geschlech­ter, sexu­el­len Ori­en­tie­run­gen und Lebens­wei­sen sind Teil der gesell­schaft­li­chen Diver­si­tät. Auch wenn die Ent­wick­lung dif­fe­ren­ziert zu betrach­ten ist und in vie­len Berei­chen noch am Anfang steht, erfah­ren les­bi­sche, schwu­le, bise­xu­el­le, trans- und inter­ge­schlecht­li­che Men­schen (LSBTI) in den ver­gan­ge­nen Jah­ren gesell­schaft­lich und recht­lich ver­mehrt Aner­ken­nung (Quel­le).

Lei­der pro­fi­tie­ren aber älte­re Les­ben, schwu­le und bise­xu­el­le, trans­gen­der und inter­ge­schlecht­li­che Men­schen weit­aus weni­ger von die­ser posi­ti­ven Ent­wick­lung. Dies wirkt sich sehr nach­tei­lig auf die Lebens­si­tua­ti­on und Gesund­heit der Betrof­fe­nen aus. Für vie­le Älte­re und Hoch­alt­ri­ge ist es schwie­rig, im Pfle­ge­heim offen mit ihrer Homo­se­xua­li­tät umzu­ge­hen – zu groß ist die Angst vor Dis­kri­mi­nie­rung. Des­halb ist es höchs­te Zeit, das zu ändern! Regen­bo­gen­pfle­ge | Frank­fur­ter Ver­band (frankfurter-verband.de)

Historischer Exkurs

In Deutsch­land wur­de Homo­se­xua­li­tät lan­ge Zeit kri­mi­na­li­siert. Im Wes­ten wur­de die­se nach § 175 Straf­ge­setz­buch bis Anfang 1994 ins­be­son­de­re bei Män­nern als „Unzucht“ und spä­ter als „sexu­el­le Hand­lun­gen zwi­schen Män­ner“ bestraft. Die Natio­nal­so­zia­lis­ten ver­schärf­ten das Gesetz; bis 1945 gab es ca. 50.000 Ver­ur­tei­lun­gen dazu. Tau­sen­de schwu­ler Män­ner wur­den in Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger ver­schleppt, teil­wei­se kamen sie dort um oder wur­den unfrucht­bar gemacht.

Es sind aus die­ser Zeit auch Schein­ehen bekannt, die ein­ge­gan­gen wur­den, um Män­ner vor schär­fe­ren Stra­fen zu schüt­zen. In der DDR wur­de die Straf­bar­keit von Homo­se­xua­li­tät bereits 1988 auf­ge­ho­ben. Bis in die 90er-Jah­re wur­den les­bi­schen Frau­en die Kin­der weg­ge­nom­men. „Gleich­ge­schlecht­li­che Bezie­hun­gen gal­ten gene­rell als ‚bedenk­lich‘ für das Kindeswohl.“

Älte­re Schwu­le und Les­ben bekla­gen die feh­len­de Infor­miert­heit von Ein­rich­tun­gen der Alten­hil­fe zu Homo­se­xua­li­tät. Vie­le wol­len sich im Alter nicht recht­fer­ti­gen müs­sen für ihre sexu­el­le Ori­en­tie­rung. Die lang­jäh­ri­ge Kri­mi­na­li­sie­rung von Homo­se­xua­li­tät ist bei älte­ren schwu­len Män­nern noch sehr leben­dig in Erin­ne­rung. Die Bun­des­in­ter­es­sen­ver­tre­tung schwu­ler Senio­ren tritt dafür ein, dass sich älte­re schwu­le Män­ner in der Senio­ren­po­li­tik und ‑arbeit enga­gie­ren und mit ihren Inter­es­sen ein­brin­gen können.

In der Lebens­pha­se Alter, in der die Abhän­gig­keit von Drit­ten steigt, haben der Wohl­fahrts­staat und Regel­diens­te der Alten­hil­fe eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung und sind auf­ge­for­dert, eine inklu­si­ve Ver­sor­gung für alle Bevöl­ke­rungs­grup­pen zu ermöglichen. 

Zu Recht stel­len orga­ni­sier­te Schwu­le und Les­ben nach­fol­gen­de For­de­run­gen zur Teil­ha­be durch ihre Community:

  • Sen­si­bi­li­sie­rung der Öffent­lich­keit für gleich­ge­schlecht­li­che Lebens­for­men im Alter, 
  • fach­li­che Bera­tung von Mit­ar­bei­ten­den der kom­mu­na­len Senior:innenarbeit, 
  • Koope­ra­tio­nen mit Trä­gern der offe­ne Senior:innenarbeit,
  • Unter­stüt­zung von Initia­ti­ven für älte­re Les­ben und Schwule.

Kom­mu­nen aller Grö­ßen­ord­nun­gen sind auf­ge­for­dert, im Rah­men von kom­mu­na­len Akti­ons­plä­nen und Alten­pla­nun­gen qua­li­ta­ti­ve Erhe­bun­gen durch­zu­füh­ren, um die spe­zi­fi­schen Bedar­fe von älte­ren Les­ben und Schwu­len fest­zu­stel­len (mehr zum The­ma beim Frank­fur­ter Ver­band und beim Leben und Schwu­len­ver­band).

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