Grünes Lob für den Ethikrat

Alter Mann mit Maske
Chris­ta Möl­ler | GRÜNE ALTE

Seit Mona­ten sind Pfle­ge-Ein­rich­tun­gen von Besuchs­ein­schrän­kun­gen betrof­fen, das Risi­ko, sich zu infi­zie­ren, ist in Hei­men beson­ders groß und jeder 5. Coro­na-Infi­zier­te stirbt an den Fol­gen. Des­halb unter­stüt­zen wir – genau wie BAGSO, die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Senio­ren­or­ga­ni­sa­tio­nen – die Ent­schei­dung des Ethik­ra­tes. Dazu hier die Pres­se­mit­tei­lung der BAGSO:

Außer­ge­wöhn­li­che Frei­heits­be­schrän­kun­gen für Men­schen in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nach Imp­fung beenden

Die BAGSO begrüßt die Posi­tio­nie­rung des Deut­schen Ethik­rats in sei­ner Ad-hoc-Emp­feh­lung „Beson­de­re Regeln für Geimpf­te?“ vom 4. Febru­ar 2021. Die BAGSO hält es wie der Deut­sche Ethik­rat im Grund­satz für rich­tig, Men­schen, die bereits geimpft wur­den, und sol­che, die die­se Mög­lich­keit noch nicht hat­ten, bis auf Wei­te­res gleich zu behan­deln. Zugleich spricht sich das Gre­mi­um dafür aus, die beson­de­ren Frei­heits­be­schrän­kun­gen für Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner in Pflege‑, Senioren‑, Behin­der­ten- und Hos­piz­ein­rich­tun­gen für Geimpf­te auf­zu­he­ben. Die BAGSO unter­stützt die­se Posi­ti­on ausdrücklich.

Der Deut­sche Ethik­rat weist zu Recht dar­auf hin, dass die Belas­tun­gen für Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Pfle­ge­ein­rich­tun­gen „erheb­lich über das hin­aus­ge­hen, was ande­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger erdul­den müs­sen“. Das betrifft Aus­gangs- und Besuchs­be­schrän­kun­gen sowie Kon­takt­be­schrän­kun­gen inner­halb der Ein­rich­tung wie etwa den Ver­zicht auf gemein­sa­me Mahl­zei­ten und Grup­pen­an­ge­bo­te. Die­se Son­der­be­las­tung sei, so der Deut­sche Ethik­rat, nur zu recht­fer­ti­gen, solan­ge die­se Men­schen noch nicht geimpft sind. Auch die Tat­sa­che, dass nicht alle in den Ein­rich­tun­gen woh­nen­den oder arbei­ten­den Men­schen bereit sind, sich imp­fen zu las­sen, füh­re nicht zu einer grund­sätz­lich ande­ren Beur­tei­lung. Es müs­se dann viel­mehr dar­um gehen, die nicht Geimpf­ten mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln wie bei­spiels­wei­se FFP-2-Mas­ken, Schutz­klei­dung und Schnell­tests beson­ders zu schützen.

Die BAGSO begrüßt die Klar­stel­lung, dass es an die­ser Stel­le nicht um Vor­tei­le, son­dern um die Rück­nah­me beson­de­rer Nach­tei­le für eine in der Coro­na-Pan­de­mie beson­ders schwer belas­te­te Per­so­nen­grup­pe geht. Die BAGSO weist zudem dar­auf hin, dass es für die oben genann­ten Frei­heits­ein­schrän­kun­gen nicht nur ethi­sche, son­dern auch kla­re (verfassungs-)rechtliche Gren­zen gibt, die der Main­zer Staats­recht­ler Prof. Dr. Fried­helm Hufen in einem im Auf­trag der BAGSO erstell­ten Gut­ach­ten her­aus­ge­ar­bei­tet hat.

Zur Stel­lung­nah­me des Deut­schen Ethikrates

Zum Rechts­gut­ach­ten von Prof. Fried­helm Hufen

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