Plädoyer für ein neues Denken in der Pflegeversicherung

Die Bun­des­tags­frak­ti­on hat letz­te Woche den Beschluss „Die Dop­pel­te Pfle­ge­ga­ran­tie – Plä­doy­er für ein neu­es Den­ken in der Pfle­ge­ver­si­che­rung“ gefasst:

Wir garan­tie­ren zum ers­ten: Die finan­zi­el­le Vor­sor­ge für die selbst auf­zu­brin­gen­den Pfle­ge­kos­ten wird ver­läss­lich plan­bar. Der Pfle­ge-Eigen­an­teil, den Pfle­ge­be­dürf­ti­ge monat­lich selbst für die Pfle­ge tra­gen, wird künf­tig fest­ge­schrie­ben und gedeckelt.

Wir garan­tie­ren zum zwei­ten: Die Pfle­ge­ver­si­che­rung über­nimmt in Zukunft alle dar­über hin­aus­ge­hen­den pfle­ge­ri­schen Kos­ten für eine bedarfs­ge­rech­te Ver­sor­gung. Damit wol­len wir errei­chen, dass in Zukunft alle Pfle­ge­be­dürf­ti­gen die für sie not­wen­di­gen, am kon­kre­ten Bedarf ori­en­tier­ten Pfle­ge­leis­tun­gen erhal­ten – wir wol­len damit die Unter­ver­sor­gung, die ins­be­son­de­re bei der häus­li­chen Pfle­ge vor­kom­men kann, beseitigen.

Dafür sind ein unab­hän­gi­ges Case-Manage­ment und eine ver­bind­li­che kom­mu­na­le Pfle­ge­pla­nung zen­tra­le Bausteine.

Mit dem Kon­zept geben wir im Gegen­satz zur Bun­des­re­gie­rung eine Ant­wort auf die Fra­ge, wie ver­mie­den wer­den kann, dass am Ende allei­ne die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen die Zeche für Ver­bes­se­run­gen in der Pfle­ge zah­len, wie sie etwa in der „Kon­zer­tier­ten Akti­on Pfle­ge“ vor­ge­se­hen sind. Wir machen außer­dem kon­kre­te Vor­schlä­ge, wie eine Steue­rung der Kos­ten­ent­wick­lung erfol­gen kann.

Mehr Infor­ma­tio­nen gibt es im Frak­ti­ons­be­schluss  und gleich hier auf unse­rer Web­site unter The­men

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