Die Bundestagsfraktion hat letzte Woche den Beschluss „Die Doppelte Pflegegarantie – Plädoyer für ein neues Denken in der Pflegeversicherung“ gefasst:
Wir garantieren zum ersten: Die finanzielle Vorsorge für die selbst aufzubringenden Pflegekosten wird verlässlich planbar. Der Pflege-Eigenanteil, den Pflegebedürftige monatlich selbst für die Pflege tragen, wird künftig festgeschrieben und gedeckelt.
Wir garantieren zum zweiten: Die Pflegeversicherung übernimmt in Zukunft alle darüber hinausgehenden pflegerischen Kosten für eine bedarfsgerechte Versorgung. Damit wollen wir erreichen, dass in Zukunft alle Pflegebedürftigen die für sie notwendigen, am konkreten Bedarf orientierten Pflegeleistungen erhalten – wir wollen damit die Unterversorgung, die insbesondere bei der häuslichen Pflege vorkommen kann, beseitigen.
Dafür sind ein unabhängiges Case-Management und eine verbindliche kommunale Pflegeplanung zentrale Bausteine.
Mit dem Konzept geben wir im Gegensatz zur Bundesregierung eine Antwort auf die Frage, wie vermieden werden kann, dass am Ende alleine die Pflegebedürftigen die Zeche für Verbesserungen in der Pflege zahlen, wie sie etwa in der „Konzertierten Aktion Pflege“ vorgesehen sind. Wir machen außerdem konkrete Vorschläge, wie eine Steuerung der Kostenentwicklung erfolgen kann.
Mehr Informationen gibt es im Fraktionsbeschluss und gleich hier auf unserer Website unter Themen.
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