Hohe Beiträge auf Betriebsrenten für gesetzlich Versicherte

Text von Evelyn Thies, Mitglied bei den Grünen in Konstanz, 71 Jahre alt
sdr

Mil­lio­nen Rent­ner füh­len sich unge­recht behan­delt, weil sie auf ihre Betriebs- und Zusatz­ren­ten den vol­len Bei­trag zur Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung zah­len müs­sen, also Arbeit­neh­mer- und Arbeit­ge­ber­bei­trag zugleich, es wer­den somit bei­na­he 20 Pro­zent abge­zo­gen. Vie­le Men­schen mer­ken das erst, wenn sie in Ren­te gehen. Und schon des­halb wird die Grup­pe der Ver­är­ger­ten immer grö­ßer. Aktu­ell wur­de auf dem CDU-Par­tei­tag eine Ände­rung der 2004 ein­ge­führ­ten Rege­lung beschlos­sen. Wir soll­ten die­sen Plan unter­stüt­zen. Die Rege­lung des vol­len Abzugs wur­de beschlos­sen, um die Ein­nah­men der Kran­ken­kas­sen zu erhö­hen, die Här­ten die­ser Rege­lung waren erst viel spä­ter, häu­fig als böse Über­ra­schung spür­bar. Die dop­pel­te Bei­trags­zah­lung gilt auch für Ver­sor­gungs­ren­ten, Direkt­ver­si­che­run­gen, Ein­mal­zah­lun­gen aus pri­va­ter Vor­sor­ge, Zuver­diens­te zur gesetz­li­chen Rente.

Es gibt zwar nied­ri­ge Frei­be­trä­ge, jedoch wer­den im Prin­zip auch bei nied­ri­ger gesetz­li­cher Ren­te fast alle Zusatz­ren­ten dras­tisch gekürzt. Momen­tan ist eine Erhö­hung des Bei­trags zur Pfle­ge­ver­si­che­rung geplant, dies führt dann zu Ren­ten­kür­zun­gen – zumal Betriebs- und Ver­sor­gungs­ren­ten prak­tisch nicht erhöht werden.

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