Der 8. Altersbericht

Politik für ältere Menschen in der digitalen Gesellschaft

Seit 1993 wird in jeder Legis­la­tur­pe­ri­ode „eine umfas­sen­de und dif­fe­ren­zier­te Ana­ly­se der Lebens­si­tua­ti­on älte­rer Men­schen“ von Experten*innen ver­schie­de­ner Fach­rich­tun­gen erstellt. Unter ande­rem erfolg­ten bereits Berich­te zur Wohn­si­tua­ti­on im Alter, zur Lebens­la­ge älte­rer Men­schen, eine Ana­ly­se zu viel­fäl­ti­gen Poten­zia­len älte­rer Men­schen in Wirt­schaft und Gesell­schaft, zu „Alters­bil­dern in der Gesell­schaft“, über die „Sor­ge und Mit­ver­ant­wor­tung in der Kom­mu­ne“ und aktu­ell zu „Älte­re Men­schen und Digi­ta­li­sie­rung“. Infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie gewinnt die­ser Alters­be­richt beson­de­re Aktualität.

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Mit dem Berichts­auf­trag an exter­ne Expert*innen  wur­de die Hoff­nung ver­bun­den, Erkennt­nis­se zur Ver­bes­se­rung der Lebens­la­ge älte­rer Men­schen durch die Digi­ta­li­sie­rung zu iden­ti­fi­zie­ren. In ihrer dif­fe­ren­zier­te Betrach­tung stell­te die Kom­mis­si­on jedoch sehr schnell fest, dass „… es zum Teil gro­ße Unter­schie­de bei Zugang, Nut­zung und Wir­kung von digi­ta­len bzw. tech­ni­schen Anwen­dun­gen“ gibt. „Mate­ri­el­le Res­sour­cen, Bil­dung, Kom­pe­ten­zen, Erfah­run­gen, Ein­stel­lun­gen und auch die geo­gra­fi­sche Lage des Lebens­mit­tel­punk­tes“ spie­len eine gro­ße Rol­le. Die­se Sach­ver­hal­te sind nicht aus­schließ­lich alters­spe­zi­fisch zu betrach­ten, son­dern gesamt­ge­sell­schaft­lich anzu­se­hen­de Phä­no­me­ne. Denn die Digi­ta­li­sie­rung ver­än­dert unse­re Art zu leben. Wir müs­sen mit den Aus­wir­kun­gen die­ser gesell­schaft­li­chen Ver­än­de­rung leben und soll­ten die posi­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Digi­ta­li­sie­rung für ein bes­se­res Leben und eine leben­di­ge Demo­kra­tie nutzen.

Die Coro­na-Pan­de­mie wirk­te bei der Ver­brei­tung digi­ta­ler Medi­en beschleu­ni­gend, das Abstands­ge­bot und die Ver­mei­dung einer Anste­ckung erzwang eine Ent­wick­lung, die in Deutsch­land zuvor eher schlep­pend ver­lief. Wir soll­ten die­sen Schub posi­tiv nut­zen und  älte­ren Men­schen mehr Teil­ha­be, Lebens­qua­li­tät und Sicher­heit ermöglichen.

Die digi­ta­le Tech­no­lo­gie kann einen wich­ti­gen Bei­trag leis­ten, damit älte­re Men­schen wei­ter­hin Kon­tak­te hal­ten und am kul­tu­rel­len, sozia­len und gesell­schaft­li­chen Leben teil­ha­ben können.

Die Erkennt­nis der Kom­mis­si­on, dass die Nut­zung des Inter­nets und damit der Ein­stieg in die digi­ta­le Welt der älte­ren Gene­ra­ti­on zuneh­mend gelingt, darf nicht ver­ken­nen, dass der Zugang ins Inter­net mit zuneh­men­den Alter (73–85jährig) deut­lich gerin­ger aus­fällt als bei der jün­ge­ren Bevöl­ke­rung. Ob digi­ta­le Ange­bo­te genutzt wer­den, hängt bis­lang auch stark von Ein­kom­men und Bil­dung ab

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Um die digi­ta­le Durch­drin­gung zu ver­bes­sern, müs­sen wir unse­ren Fokus ins­be­son­de­re auf die Teil­ha­be der 73 bis 85jährigen rich­ten und als Ziel eine grö­ße­re digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät der Älte­ren anstreben.

Die Expert*innen der Kom­mis­si­on defi­nie­ren die digi­ta­le Teil­ha­be von älte­ren Men­schen als Grund­recht. Die Hand­lungs­spiel­räu­me auch der Älte­ren sol­len damit erwei­tert wer­den, dies schließt das Recht auf Nicht­nut­zung kei­nes­wegs aus.

Die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für älte­re Men­schen in der digi­ta­len Gesell­schaft fin­den wir in vie­len Berei­chen. Die Kom­mis­si­on kon­zen­trier­te sich auf:
1) Digi­ta­le Tech­no­lo­gien und Inter­net sowie
2) Digi­ta­li­sie­rung in zen­tra­len Lebens­be­rei­chen älte­rer Men­schen. Dazu zäh­len:
   a) Woh­nen und Mobi­li­tät,
   b) sozia­le Inte­gra­ti­on und Ein­sam­keit,
   c) Gesund­heit, Ver­sor­gung, Pfle­ge, 
   d) Quar­tiers- und Sozi­al­raum­ent­wick­lung,
3) Bil­dung und Digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät,
4) Daten und Ver­brau­cher­schutz,
5) Ethi­sche Dis­kur­se zur Gestal­tung des Alterns mit­hil­fe digi­ta­ler Tech­no­lo­gien,
6) Tech­nik­for­schung und Ent­wick­lung sowie
7) die Ein­be­zie­hung älte­rer Men­schen in die Wei­ter­ent­wick­lung der Tech­nik und Standards.

Ungeklärtes Urheberrecht! Urheber war leider nicht zu ermitteln, aber zu schön, um nicht zu nutzen. Wer mehr weiß, bitte mitteilen, dann ändern wir das.
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Als Ergeb­nis ist fest­zu­hal­ten, dass die Digi­ta­li­sie­rung zur erheb­li­chen Ver­än­de­rung des mensch­li­chen Zusam­men­le­bens führt und wir uns die­sen Ver­än­de­run­gen stel­len müs­sen. Die­se stel­len aber auch eine Chan­ce dar, das Leben im Alter, sozia­le Teil­ha­be und Auto­no­mie zu gestal­ten. Fest­stell­bar ist aber auch,  die Nut­zung der media­len Instru­men­te birgt auch Risi­ken. Mit der Digi­ta­li­sie­rung kön­nen „… Ungleich­hei­ten ver­bun­den sein“. Die Betei­li­gung der älte­ren Men­schen am digi­ta­len Wan­del ist uner­läss­lich, damit sie nicht dop­pelt abge­hängt wer­den: durch das Alter und auf­grund ihrer Ein­schrän­kun­gen. Digi­ta­le Hilfs­mit­tel  tra­gen auf jeden Fall  dazu bei, län­ger ein selbst­be­stimm­tes Leben zu Hau­se füh­ren zu kön­nen, am gesell­schaft­li­chen Leben teil zu haben, gemein­sam mit ande­ren Men­schen zu kom­mu­ni­zie­ren und Bil­dung in unter­schied­li­chen For­ma­ten zu erfah­ren. Nut­zen wir die Chan­cen des digi­ta­len Wan­dels für ein län­ge­res selbst­be­stimm­tes Leben.

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