Cannabis als Medizin – eine Chance auch für ältere Menschen

Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied Deutscher Bundestags, MdB. Porträt/Portrait Ordnungsnummer: 4061544 Name: Kappert-Gonther, Kirsten Ereignis: Porträt/Portrait Gebäude / Gebäudeteil : Reichstagsgebäude, Abgeordnetenlobby Nutzungsbedingungen: http://www.bundestag.de/bildnutz Es werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, die ein Recht zur Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ausschließen.
Dr. Kirs­ten Kap­pert-Gon­ther, Bünd­nis 90/Die Grü­nen, Mit­glied Deut­scher Bun­des­tags, MdB.
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Ein Text von Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Seit 2017 ist sie Bundestagsabgeordnete und Sprecherin für Drogenpolitik sowie Sprecherin für Gesundheitsförderung der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Vorher war sie Abgeordnete der Bremischen Bürgerschaft und langjährig niedergelassene Ärztin in eigener Praxis.

Die Hanf­pflan­ze wird seit meh­re­ren Jahr­tau­sen­den in Form von Fasern,  Ölen oder Kraut als Tex­til, als Nahrungs‑, Heil oder Rausch­mit­tel ver­wen­det. In die­sem Arti­kel soll ihr Poten­ti­al als Medi­zin im Vor­der­grund ste­hen. Für die Ver­wen­dung von Can­na­bis als Medi­zin sind vor allem die Inhalts­stof­fe von Blü­ten der weib­li­chen Hanf­pflan­ze von Inter­es­se. Neben dem bekann­ten Tetra­hy­dro­cana­bi­nol (THC), sind vor allem der Gehalt an Can­na­bi­di­ol und die ver­schie­de­nen ent­hal­te­nen Ter­pen­o­ide für die Wir­kung der jewei­li­gen Can­na­bis­sor­te ver­ant­wort­lich. Wich­tig dabei ist: Can­na­bis ist nicht gleich Can­na­bis, die Men­ge und das Ver­hält­nis der Wirk­stof­fe zu ein­an­der sind ent­schei­dend für die Wir­kung und somit auch für die Anwend­bar­keit als Medi­ka­ment. Die berau­schen­de Wir­kung wird haupt­säch­lich durch THC ver­ur­sacht, CBD wirkt schmerz­lin­dernd und ent­span­nend auf Mus­keln und Seele.

Lei­der gibt es zahl­rei­che Hemm­nis­se für die For­schung und Vor­be­hal­te gegen­über Can­na­bis, sodass die wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­se zum Ein­satz von Can­na­bis als Medi­zin noch lan­ge nicht abschlie­ßend sind. Wir wis­sen aber sicher, dass es eine Rei­he an Krank­hei­ten gibt, bei denen Can­na­bis bereits heu­te erfolg­reich ein­ge­setzt wer­den kann, ins­be­son­de­re in der Schmerz­the­ra­pie. Auch als beglei­ten­de Medi­ka­ti­on bei einer Che­mo­the­ra­pie kann Can­na­bis bes­ser und neben­wir­kungs­är­mer als ande­re Medi­ka­men­te hel­fen. Es lin­dert die Schmer­zen, wirkt appe­tit­an­re­gend, bekämpft Übel­keit und depres­si­ve Stim­mung. Ärz­tin­nen und Ärz­te berich­ten, dass durch den Ein­satz von Can­na­bis als Medi­zin, ver­schrie­be­ne Opiode abge­setzt oder deut­lich redu­ziert wer­den konn­ten. Als Psych­ia­te­rin fin­de ich die Berich­te von Kolleg*innen über den Ein­satz von Medi­zi­nal­can­na­bis bei schwe­ren Depres­sio­nen und Angs­stö­run­gen, sogar bei Schi­zo­phre­ni­en sehr inter­es­sant und zukunftsweisend.

Als der Bun­des­tag Anfang 2017 ein Gesetz ver­ab­schie­de­te, das die Ver­schrei­bungs­fä­hig­keit von Can­na­bis ein­führ­te, war das ein Mei­len­stein. Nun kann jede Ärz­tin und jeder Arzt Can­na­bis als Medi­ka­ment ver­schrei­ben. Dabei ist es immer wich­tig, den jewei­li­gen Fall und die indi­vi­du­el­le Krank­heits­ge­schich­te der Patienten*innen unter Berück­sich­ti­gung der zu erwar­ten­den Neben­wir­kun­gen zu betrach­ten. Die Fra­ge, ob Can­na­bis als indi­vi­du­el­le Behand­lung in Fra­ge kommt, ist eine medi­zi­ni­sche und soll­te immer mit den behan­deln­den Ärzt*innen bespro­chen wer­den. Aus­ge­ge­ben wer­den die ver­schrie­be­nen Can­na­bis­sor­ten durch die Apotheken. 

Trotz­dem hal­te ich das Gesetz noch nicht für aus­rei­chend. Es hat eine gan­ze Rei­he an Schwach­stel­len die es den Patienten*innen schwer machen und eine gute Ver­sor­gung ver­hin­dern. Zum einen ist es so, dass, anders als bei ande­ren Medi­ka­men­ten, die Finan­zie­rung der Behand­lung einem Geneh­mi­gungs­vor­be­halt der Kran­ken­kas­sen unter­liegt. Der medi­zi­ni­sche Dienst der Kran­ken­kas­sen prüft, ohne dabei die Patient*innen bes­ser zu ken­nen als die behan­deln­den Mediziner*innen, ob die Kos­ten der Medi­ka­ti­on über­nom­men wer­den. In der pal­lia­ti­ven Anwen­dung ver­läuft die Geneh­mi­gung zum Glück schnel­ler und unkomplizierter.

Auch wur­de die Ver­sor­gung mit Medi­zi­nal­can­na­bis zu knapp gestal­tet. Die Bun­des­re­gie­rung hat zu wenig Can­na­bis zum Anbau in Deutsch­land aus­ge­schrie­ben. Wir sind in Deutsch­land auf den Import aus den Nie­der­lan­den und Kana­da ange­wie­sen. Das muss sich drin­gend verbessern.

Ein wei­te­res Ver­bes­se­rungs­po­ten­ti­al sehe ich in der Schu­lung von Ärz­tin­nen und Ärz­ten, oft gibt es noch Vor­be­hal­te, weil ein­fach zu wenig über das Poten­ti­al von Medi­zi­nal­can­na­bis bekannt ist.

Ich set­ze mich in mei­ner Arbeit im Bun­des­tag wei­ter für eine gute Ver­sor­gung von Patient*innen ein. Gera­de weil ich um das Poten­ti­al von Can­na­bis als Medi­zin weiß, liegt es mir am Her­zen, dass wir die Schwach­stel­len des ver­ab­schie­de­ten Geset­zes schnell aus­bes­sern. Eine ärzt­li­cher Kol­le­ge schil­der­te mir kürz­lich, dass ein älte­rer mehr­fach­kran­ker Pati­ent, dem die Kos­ten­über­nah­me durch die Kran­ken­kas­se ver­wei­gert wor­den war, sich nun über sei­nen Enkel Can­na­bis vom Schul­hof besor­gen wol­le. Das zeigt, wie unsin­nig wir mit Can­na­bis umge­hen. Der Schwarz­markt blüht, es ist viel zu leicht für Jugend­li­che an Can­na­bis zu kom­men. Wenn der Pati­ent die­sen Weg gehen wür­de, wäre es völ­lig unklar wel­che Mischung er bekommt, dafür schä­di­gen­de Streck­mit­tel wie Haar­spray oder gemah­le­nes Glas inklu­si­ve. Das darf so nicht bleiben.

Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die Can­na­bis als Medi­zin ver­ord­net bekom­men, müs­sen die­ses schnell und sicher bekommen!

Wer sich wei­ter über Can­na­bis als Medi­zin infor­mie­ren möch­te, fin­det Infor­ma­tio­nen bei der Arbeits­ge­mein­schaft »Can­na­bis als Medizin«:

https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/ oder in der Meta­stu­die „Can­na­bis – Poten­zi­al und Risi­ko“ der Bundesregierung:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Hoch_et_al_Cannabis_Potential_u_Risiko_SS.pdf

Wer wis­sen möch­te, wie es mit dem Gesetz für Can­na­bis als Medi­zin wei­ter­geht und sich über mei­ne sons­ti­ge Arbeit im Bun­des­tag infor­mie­ren möch­te, ist herz­lich ein­ge­la­den, sich auf mei­ner Home­page für den News­let­ter anzumelden:

https://kappertgonther.de/

Dr. Kirs­ten Kap­pert-Gon­ther ist Ärz­tin für Psych­ia­trie und Psy­cho­the­ra­pie. Seit 2017 ist sie Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Spre­che­rin für Dro­gen­po­li­tik sowie Spre­che­rin für Gesund­heits­för­de­rung der Frak­ti­on von Bünd­nis 90/Die Grü­nen. Vor­her war sie Abge­ord­ne­te der Bre­mi­schen Bür­ger­schaft und lang­jäh­rig nie­der­ge­las­se­ne Ärz­tin in eige­ner Praxis.

 

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