Bundesgerichtshof erleichtert Pflegeheim-Wechsel

BGH-Urteil: Wer im Pflegeheim wohnt, kann dieses ohne Zusatzkosten von einem Tag auf den anderen wechseln.

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) stärkt die Rech­te von Men­schen in Alten- und Pfle­ge­hei­men. Sie kön­nen von einem Tag auf den ande­ren die Ein­rich­tung wech­seln, ohne zusätz­li­che Kos­ten befürch- ten zu müs­sen. Ihr altes Heim darf ihnen den Pfle­ge­platz nicht mehr be- rech­nen, auch wenn sie vor Ablauf einer ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Kün­di- gungs­frist aus­zie­hen. Das haben die obers­ten Zivil­rich­ter in Karls­ru­he am Don­ners­tag ent­schie­den (Akten­zei­chen III ZR 292/17).

Geklagt hat­te ein Mann aus Baden-Würt­tem­berg, der an Mul­ti­pler Skle- rose erkrankt ist. Er woll­te in ein ande­res Haus umzie­hen, das auf sei­ne Krank­heit spe­zia­li­siert ist. Weil sein Heim eine ein­mo­na­ti­ge Kün­di­gungs- frist vor­sah, reich­te er Ende Janu­ar 2015 die Kün­di­gung für Ende Febru- ar ein. Dann wur­de in der neu­en Ein­rich­tung frü­her ein Platz frei, der Mann zog schon am 14. Febru­ar aus.

Der Trä­ger woll­te noch Geld für den gan­zen Monat haben – ohne Erfolg. Für die Pfle­ge­kas­sen ist im Sozi­al­ge­setz­buch gere­gelt, dass mit dem Heim auf den Tag genau abge­rech­net wird und die Zah­lungs­pflicht en- det, sobald der Bewoh­ner ent­las­sen wird oder stirbt.

Der Senat begrün­det sein Urteil damit, dass die Hei­me etwa­igen Leer- stand ohne­hin schon mit in die Pfle­ge­sät­ze ein­kal­ku­lier­ten und auf die Heim­be­woh­ner umleg­ten. Der Gesetz­ge­ber habe Pati­en­ten und Pfle­ge- kas­sen vor dop­pel­ter Inan­spruch­nah­me schüt­zen wollen.

Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­ge­richts­hofs, mehr Info unter juris.bundesgerichtshof.de

 

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