BGH-Urteil: Wer im Pflegeheim wohnt, kann dieses ohne Zusatzkosten von einem Tag auf den anderen wechseln.
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Sie können von einem Tag auf den anderen die Einrichtung wechseln, ohne zusätzliche Kosten befürch- ten zu müssen. Ihr altes Heim darf ihnen den Pflegeplatz nicht mehr be- rechnen, auch wenn sie vor Ablauf einer vertraglich vereinbarten Kündi- gungsfrist ausziehen. Das haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Donnerstag entschieden (Aktenzeichen III ZR 292/17).
Geklagt hatte ein Mann aus Baden-Württemberg, der an Multipler Skle- rose erkrankt ist. Er wollte in ein anderes Haus umziehen, das auf seine Krankheit spezialisiert ist. Weil sein Heim eine einmonatige Kündigungs- frist vorsah, reichte er Ende Januar 2015 die Kündigung für Ende Febru- ar ein. Dann wurde in der neuen Einrichtung früher ein Platz frei, der Mann zog schon am 14. Februar aus.
Der Träger wollte noch Geld für den ganzen Monat haben – ohne Erfolg. Für die Pflegekassen ist im Sozialgesetzbuch geregelt, dass mit dem Heim auf den Tag genau abgerechnet wird und die Zahlungspflicht en- det, sobald der Bewohner entlassen wird oder stirbt.
Der Senat begründet sein Urteil damit, dass die Heime etwaigen Leer- stand ohnehin schon mit in die Pflegesätze einkalkulierten und auf die Heimbewohner umlegten. Der Gesetzgeber habe Patienten und Pflege- kassen vor doppelter Inanspruchnahme schützen wollen.
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, mehr Info unter juris.bundesgerichtshof.de
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