Altersfreundlichkeit als Schlüssel für nachhaltige Kommunen

Vereinte Nationen überprüfen Umsetzung der Agenda 2030

Pres­se­mel­dung der BAGSO (Bun­des­ar­beit­ge­mein­schaft der Seniorenorganisationen) 

Chris­ta Möl­ler | GRÜNE ALTE Glo­ba­le Zie­le für nach­hal­ti­ge Entwicklung

Die Umset­zung der UN-Nach­hal­tig­keits­zie­le in Städ­ten und Gemein­den war The­ma einer Kon­fe­renz, zu der die Ver­ein­ten Natio­nen (UN) nach Bil­bao ein­ge­la­den hat­ten. Vom 7. bis 9. Febru­ar 2023 dis­ku­tier­ten Exper­tin­nen und Exper­ten aus der gan­zen Welt dar­über, wie die ver­schie­de­nen Unter­zie­le bis 2030 erreicht wer­den kön­nen. UN-Habi­tat, das UN-Pro­gramm für mensch­li­che Sied­lun­gen, hat­te einen Berichts­ent­wurf vor­ge­legt, des­sen Inhalt im Detail bespro­chen wur­de. Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter aus Wis­sen­schaft und Zivil­ge­sell­schaft waren ein­ge­la­den, die bis­he­ri­gen Ent­wick­lun­gen aus ihrer Sicht zu kommentieren.

Die BAGSO nahm für die Stake­hol­der Group on Age­ing (Inter­es­sen­grup­pe Altern, CMM) an der Kon­fe­renz teil, einem Zusam­men­schluss von Orga­ni­sa­tio­nen, die die Inter­es­sen von Älte­ren in den Dis­kus­sio­nen rund um die Agen­da 2030 ver­tritt. In den Dis­kus­sio­nen hob die Lei­te­rin der Geschäfts­stel­le Inter­na­tio­na­le Alten­po­li­tik bei der BAGSO, Ina Voelcker, her­vor, dass Städ­te und Gemein­den nur dann nach­hal­tig auf­ge­stellt sein kön­nen, wenn sie sich auf die Fol­gen des demo­gra­fi­schen Wan­dels vor­be­rei­ten und dem­entspre­chend alters­freund­li­che Umwel­ten schaf­fen. Gemein­sam mit dem Ver­tre­ter von Men­schen mit Behin­de­run­gen mach­te sie auf das The­ma Bar­rie­re­frei­heit in den Berei­chen Woh­nen, Grund­ver­sor­gung, öffent­li­cher Per­so­nen­nah­ver­kehr sowie öffent­li­che Räu­me auf­merk­sam. Sie rief dazu auf, dass unter­schied­li­che Bevöl­ke­rungs­grup­pen, inklu­si­ve der am stärks­ten Benach­tei­lig­ten, wie Per­so­nen mit demen­zi­el­len Erkran­kun­gen, an der Stadt­ent­wick­lung betei­ligt wer­den müs­sen. Dazu sei­en Mit­glieds­staa­ten auch durch die UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on verpflichtet.

Mit der Agen­da 2030 hat sich die inter­na­tio­na­le Staa­ten­ge­mein­schaft 17 ambi­tio­nier­te Zie­le für eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung gesetzt. Eines der Zie­le befasst sich mit nach­hal­ti­gen Städ­ten und Gemein­den. Dar­in geht es z. B. um die Siche­rung des Zugangs zu ange­mes­se­nem Wohn­raum und zur Grund­ver­sor­gung für alle Menschen.

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